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   VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21   

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VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21 (https://dejure.org/2022,8232)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2022 - 21 K 729.21 (https://dejure.org/2022,8232)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 21 K 729.21 (https://dejure.org/2022,8232)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Diese Regelerteilungsvoraussetzung ist auch auf Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen nach § 25a AufenthG anwendbar, wie höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17.12 - juris Rn. 18 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können bei den Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG neben atypischen Umständen des Einzelfalls, die so bedeutsam sind, das sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, auch verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen eine Ausnahme vom Regelfall rechtfertigen; ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 26).

    In die Abwägung sind auch die Gründe einzustellen, aufgrund derer die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 31; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 30).

    Es besteht grundsätzlich ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Erfüllung der Passpflicht vor der Legalisierung des Aufenthalts des Klägers und an der Erfüllung diesbezüglicher Mitwirkungspflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 30 zur Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG).

    Jedenfalls wäre zu klären, ob die hier erfolgte offensichtliche Umgehung der Visafreiheit für albanische Staatsangehörige (mit biometrischen Reisepässen) dem bei Einreise noch minderjährigen Kläger zurechenbar ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 31).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21

    Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche nach einem Schulabschluss;

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    In die Abwägung sind auch die Gründe einzustellen, aufgrund derer die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 31; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 30).

    Entsprechend wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Nichterfüllung der Passpflicht im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur dann geringes Gewicht beigemessen, wenn alle notwendigen und zumutbaren Schritte zur Passbeschaffung unternommen wurden und der Zeitpunkt der Ausstellung des Passes nur noch von der Dauer des Verfahrens bei der Botschaft abhängt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 33, OVG Bautzen, Beschluss vom 13. August 2021 - 3 B 277/21 - juris Rn. 38).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Magdeburg (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2021 - 2 M 113/21 - juris Rn. 45 und vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 34) soll die Vorschrift auf Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen nach § 25a AufenthG schon nicht anwendbar sein.

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Die Duldungslücken von einer Woche im Jahr 2019 und zwei Wochen im Jahr 2020 sind allerdings schon wegen ihres Bagatellcharakters unschädlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 33 zu der mit § 25a AufenthG hinsichtlich seiner Zielrichtung vergleichbaren Vorschrift des § 25b AufenthG).

    Die seitdem bis zur mündlichen Verhandlung bestehende "formelle" Duldungslücke dürfte ebenfalls unschädlich sein, weil nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein bloßer Duldungsanspruch ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019, a.a.O. Rn. 24) und der Kläger bis zum 13. September 2021 einen Duldungsanspruch wegen Passlosigkeit bzw., ab diesem Zeitpunkt bis zur mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf eine sogenannte Verfahrensduldung im Hinblick auf den vom Kläger gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die entsprechende Stillhaltezusage des Beklagten hatte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019, a.a.O. Rn. 28 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 2 M 113/21 - juris Rn. 26, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - 3 M 161.19 - BA S. 5 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2021 - 2 M 113/21

    Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Nach der Rechtsprechung des OVG Magdeburg (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2021 - 2 M 113/21 - juris Rn. 45 und vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 34) soll die Vorschrift auf Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen nach § 25a AufenthG schon nicht anwendbar sein.

    Die seitdem bis zur mündlichen Verhandlung bestehende "formelle" Duldungslücke dürfte ebenfalls unschädlich sein, weil nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein bloßer Duldungsanspruch ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019, a.a.O. Rn. 24) und der Kläger bis zum 13. September 2021 einen Duldungsanspruch wegen Passlosigkeit bzw., ab diesem Zeitpunkt bis zur mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf eine sogenannte Verfahrensduldung im Hinblick auf den vom Kläger gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die entsprechende Stillhaltezusage des Beklagten hatte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019, a.a.O. Rn. 28 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 2 M 113/21 - juris Rn. 26, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - 3 M 161.19 - BA S. 5 f.).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Keiner Entscheidung bedarf mehr, ob die Regelung des § 25a AufenthG für den von ihm erfassten Personenkreis die Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG verdrängt, wie es das OVG Lüneburg vertritt (vgl. Urteil vom 8. August 2018 - 13 LB 43/17 - juris Rn. 86).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    An einer solchen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bestehenden Unmöglichkeit der Ausreise fehlt es hier (die Vorschrift setzt ausdrücklich nicht nur ein Abschiebungshindernis, sondern ein nicht absehbares Hindernis zur freiwilligen Ausreise voraus, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Im Übrigen setzt auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in der Regel voraus, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Seine Abschiebung ist aber auch nicht aus rechtlichen Gründen unmöglich, weil kein Fall eines sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebenden rechtlichen Abschiebungshindernisses vorliegt, in dem ein sich im Bundesgebiet aufhaltender Familienangehöriger auf die tatsächlich erbrachte Lebenshilfe angewiesen ist und sich diese Hilfe nur im Bundesgebiet erbringen lässt (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 23. November 2021 - 3 B 58/21 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. März 2019 - 11 S 623/19 - juris Rn. 13 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 06. Oktober 2020 - 18 B 1398/20 - juris Rn. 2 ff.).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 C 21.278

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Dies stellt eine vergleichbar konkrete Vorbereitungsmaßnahme zur Aufenthaltsbeendigung im Sinne des § 60c Abs. 2 Nr. 5, 2. Halbsatz Buchstabe d AufenthG dar (vgl. hierzu ausführlich VGH München, Beschluss vom 21. April 2021 - 19 C 21.278 - juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2021 - 7 B 10843/21

    Abschiebung ausreisepflichtiger Familie ohne 16-jährigen Sohn rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
    Im Einzelfall kann die getrennte Abschiebung zulässig sein, wenn dies nur zu einer vorübergehenden Trennung der Familienmitglieder für einen überschaubaren Zeitraum führen wird, weil auch der in Deutschland verbleibende Teil der Familie in absehbarer Zeit in das gemeinsame Heimatland zurückkehren und dort die Familieneinheit wiederhergestellt werden wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 19 CE 21.2652 - juris Rn. 13 und 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2021 - 7 B 10843/21 - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 CE 21.2652

    Rückholung und Wiederherstellung der Familieneinheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 18 B 1398/20

    Berücksichtigen von aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen bei Beziehungen

  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 B 58/21

    Einstweilige Anordnung; Duldung; häusliche Pflege der Mutter; volljähriges Kind;

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1361/05

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des passlosen Aufenthalts

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 10 ZB 19.290

    Bedeutung der beruflichen Ausbildung für eine positive Integrationsprognose

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 11 N 163.16

    Anforderungen an die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2016 - 11 S 14.16

    Ausweisung eines ausreisepflichtigen Ausländers, der seine Reisedokumente der

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